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Probetraining

 

Für die Teilnahme am Probetraining der Teutonia SuS 20/58 Waltrop e. V. ist nach den Bestimmungen der Jugendspielordnung die Zustimmung des Vereins, in dem ein Spieler derzeit spielt, zwingend erforderlich.

 

Die Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) legt im §21 Absatz 1 und 2 fest, welche Bestimmungen bei einem Probetraining zu beachten sind:

 

1.     Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.

2.     Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.

 

 

Wir bitten daher darum, das unten aufgeführte Schreiben mit der Zustimmungserklärung oder ein Alternativschreiben des aktuellen Vereins vom jeweiligen Jugendleiter unterschreiben und abstempeln zu lassen.

Diese Zustimmungserklärung ist am Tag des Probetrainings zwingend in Papierform vorzulegen, da die Teilnahme am Training ansonsten nicht erfolgen kann.


      
   
Einverständniserklärung zum Probetraining. Blankoformular zum Download

      
   

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